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Zusammenarbeit mit der Sozialversicherungsanstalt (SVA) St.Gallen/Appenzell

Die Integrationsmassnahmen schliessen die Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration. Durch die Sozialversicherungsanstalt (SVA) wird die versicherte Person an den Anbieter der Massnahmen verwiesen.
Anspruch auf Integrationsmassnahmen haben alle versicherten Personen, unabhängig der Art der gesundheitlichen Einschränkung.

Zwischen dem Anbieter der Massnahme (HPV Rorschach), der versicherten Person und der SVA-Stelle wird eine schriftliche Vereinbarung erstellt. In dieser Vereinbarung werden die zu erreichenden Ziele betreffend soziale und persönliche Kompetenzen, Arbeitsverhalten, Fachkompetenzen und Arbeitsleistung der Klientel festgehalten.
Integrationsmassnahmen werden hinsichtlich Aufbau, Inhalt und Dauer auf den individuellen Bedarf und die Fähigkeiten der versicherten Person abgestimmt.

Die SVA-Stelle begleitet die versicherte Person während der Dauer der Integrationsmassnahme und überwacht den Erfolg derselben. Die Zusammenarbeit zwischen den versicherten Personen, Kostenträgern und Anbietern findet anhand regelmässiger Gespräche statt. Empfehlenswert ist, wenn die versicherte Person ihre Therapeutin oder ihren Therapeuten in die Massnahme einbeziehen kann. 

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