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Zielgruppe / Voraussetzungen

Die Zielgruppe der Integrationsmassnahmen sind IV-versicherte Personen, die seit mindestens sechs Monaten infolge gesundheitlicher, psychischer oder körperlicher Einschränkungen zu wenigstens 50% arbeitsunfähig sind. Die Massnahmen sehen vor, dass die versicherten Personen während drei Monaten in ihrer psychischen, kognitiven und körperlichen Belastbarkeit gestärkt werden. Im anschliessenden Aufbautraining während mindestens sechs Monaten sollen sie eine 50%ige Arbeitsfähigkeit erlangen. In der Steigerung der Belastbarkeit und der Gewöhnung an den Arbeitsprozess werden die versicherten Personen durch Fachleute begleitet. 

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