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Berufliche Massnahmen

Die berufliche Eingliederung ist ein zentrales Ziel der Sozialversicherung. Sie wird über berufliche Massnahmen gefördert.

Der grundsätzliche Anspruch auf Bildung beinhaltet auch den Erwerb einer beruflichen Ausbildung. Dadurch ist eine bestmögliche Integration in die Gesellschaft möglich.

Ist die Ausübung der bisherigen beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch in beschränktem Rahmen möglich und können die Erwerbsmöglichkeiten mit einer anderen, besser angepassten Tätigkeit verbessert werden, bietet sich eine Umschulung an.

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