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Berufliche Abklärung

Klienten in einer beruflichen Abklärung werden während drei Monaten auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Das Pensum muss zu Beginn der Massnahme 50% sein. In den folgenden drei Monaten muss das Pensum auf mind. 80% - 100% stabil gesteigert werden. Zusätzlich wird in den drei Monaten ein Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben erstellt. Nach der Massnahme kann anhand des Berichtes die Leistungsfähigkeit der Klientel gemessen oder die Rentenüberprüfung empfohlen werden. Nach der Massnahme wird die Klientel in den meisten Fällen ans RAV zugewiesen. Berufliche Abklärungen erfolgen in den einzelnen Abteilungen des PZS. Mehrheitlich ist die Abteilungsleitung zuständig.

Definition SVA/INSOS

Richtziele Grobinhalte Mögliche Anschlusslösung
Vertiefte Abklärung der Integrationsfähigkeit (Eingliederungsfähigkeit) Praxiseinsätze im Berufsfeld Wenn möglich, Eingliederung in ersten Arbeitsmarkt; geschützter Arbeitsplatz Rentenüberprüfung
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